Gesetze / Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
FamFG§ 421 Inhalt der Beschlussformel
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 16
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 14.07.2020 – XIII ZB 74/19Abschiebungshaft: Unzulässigkeit des Haftantrags bei unzureichender Begründung der Haftdauer und nachträgliche Heilung im Beschwerdeverfahren KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 52
- BGH, 07.02.2019 – V ZB 216/17Rücküberstellungshaftsache: Interesse des Betroffenen auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haft bei Verlegung in ein Krankenhaus aufgrund ärztlicher ÜberweisungZitiert von 10
- BGH, 11.10.2012 – V ZB 154/11Ausländerrecht: Prüfung der altersgerechten Unterbringung eines Minderjährigen bei Anordnung zur Sicherung der AbreiseZitiert von 8
- BGH, 22.07.2010 – V ZB 29/10Abschiebungshaft bei Sicherung des Aufenthalts durch unwahre AngabenZitiert von 32
- BGH, 04.03.2010 – V ZB 222/09Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Verweigerung von Verfahrenskostenhilfe; Frist zur Nachholung der versäumten Rechtsbeschwerdebegründung; Absehen von der Anhörung des Betroffenen im Rechtsmittelverfahren; Eröffnung des Haftantrags zu Beginn der Anhörung; Absehen von einer schriftlichen Übersetzung des Haftantrags und von der Erhebung der DolmetscherkostenZitiert von 84
- AG Paderborn, 07.03.2025 – 11 XIV(B) 133/25Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- LG Bamberg, 28.01.2025 – 43 T 6/25 , 44 T 7/25
- AG Essen, 16.01.2025 – 71 XIV 13/25Zitiert von 1
- LG Paderborn, 18.11.2024 – 5 T 194/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 421 FamFG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Beschlussformel zur Anordnung einer Freiheitsentziehung enthält auch
1.
die nähere Bezeichnung der Freiheitsentziehung sowie
2.
den Zeitpunkt, zu dem die Freiheitsentziehung endet.