Gesetze / Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
FamFG§ 312 Unterbringungssachen
Unterbringungssachen sind Verfahren, die die Genehmigung oder Anordnung einer
betreffen (Unterbringungsmaßnahme).
Änderungsverlauf
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04.05.2021 Ausfertigung
§ 312 geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 4. Mai 2021 (BGBl. I 882)
BGBl. 2021 I S. 882
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19.06.2019 Ausfertigung
§ 312 neu gefasst durch Artikel 3 des Gesetzes vom 19. Juni 2019 (BGBl. I 840)
BGBl. 2019 I S. 840
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18.02.2013 Ausfertigung
§ 312 neu gefasst durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Februar 2013 (BGBl. I 266)
BGBl. 2013 I S. 266
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