Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 17/11513 · S. 8
Zu Artikel 2 (Änderung des Gesetzes über das
Zu Artikel 2 (Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit – FamFG) Zu Nummer 1 (§ 312 FamFG) Bisher enthält das FamFG keine besonderen Verfahrensrege- lungen für die Genehmigung einer Einwilligung in eine ärzt- liche Zwangsmaßnahme oder für die Anordnung einer sol- chen Zwangsmaßnahme. Der Wortlaut des § 312 Nummer 1 und 3 wird um diese Maßnahmen ergänzt. Die Verfahrensre- gelungen in Unterbringungssachen nach Buch 3 Abschnitt 2 FamFG gelten grundsätzlich auch für diese gerichtlichen Entscheidungen. Eine Genehmigung der Einwilligung oder eine Anordnung kann nur im Rahmen einer gerichtlich ge- nehmigten bzw. angeordneten Unterbringung erfolgen. Unterbringungssachen sind bisher alle Verfahren, die die Unterbringung oder unterbringungsähnliche Maßnahmen betreffen. Die bisher unter Nummer 1 erfasste zivilrechtliche Unterbringung wird unter Bezugnahme auf § 1906 Absatz 1 bis 3a BGB mit der Genehmigung der Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme erweitert. In gleicher Weise wird die in § 312 Nummer 3 FamFG den Unterbringungssachen zugeordnete öffentlich-rechtliche Unterbringung eines Volljährigen nach den Landesgesetzen über die Unterbringung psychisch Kranker ergänzt. Dies ist für den Fall notwendig, dass auch Landesgesetze eine ge- richtliche Entscheidung zu einer ärztlichen Zwangsmaßnah- me vorsehen. Damit soll für diese Maßnahme der Verfah- rensweg des FamFG eröffnet werden. Durch den anzufügenden Satz 2 wird bundesrechtlich klar- gestellt, dass die Bestimmungen der §§ 312 bis 339 FamFG auf eine ärztliche Zwangsmaßnahme entsprechend anzu- wenden sind. Abweichende Regelungen sind in den §§ 323, 329 und 333 FamFG vorgesehen. Zu Nummer 2 (§ 323 FamFG) Es werden die Bestimmungen zum Beschlussinha
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BT-Drs. 17/11513, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 29.096–32.430 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.30) +D1D2D3 · Prüfwert 57be6e4c8fa7f317….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP