Gesetze / Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
FamFG§ 301 Einstweilige Anordnung bei gesteigerter Dringlichkeit
Stand: 01.01.2023
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FamFG/301#abs-1 (1) Bei Gefahr im Verzug kann das Gericht eine einstweilige Anordnung nach § 300 bereits vor der persönlichen Anhörung des Betroffenen sowie vor Anhörung und Bestellung des Verfahrenspflegers erlassen. Diese Verfahrenshandlungen sind unverzüglich nachzuholen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FamFG/301#abs-2 (2) Das Gericht ist bei Gefahr im Verzug bei der Auswahl des Betreuers nicht an § 1816 Absatz 2 und 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gebunden.
Wird zitiert von 8 Entscheidungen zu § 301 FamFG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LG Düsseldorf, 14.08.2020 – DG - 1/2020
- LG Wuppertal, 19.04.2018 – 25 KLs 9/14 (90 Js 192/11)
- BVerfG, 13.07.2015 – 1 BvR 2516/13Nichtannahmebeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Anordnung der vorläufigen Betreuung ohne persönliche Anhörung der Betroffenen - jedoch Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung (hier: Unterlassen der Anhörungsrüge gem § 44 FamFG)Zitiert von 3
- LG Düsseldorf, 08.12.2020 – DG - 6/2020
- OLG Zweibrücken, 15.11.2011 – 6 UF 159/11
- BVerfG, 30.06.2021 – 2 BvL 20/20Zur Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage als Zulässigkeitskriterium im Verfahren der konkreten Normenkontrolle - hier: Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit des § 20 PsychKHG BW (juris: PsychKG BW), soweit eine Zwangsbehandlung auf Anlasserkrankungen beschränkt ist und Begleiterkrankungen des Untergebrachten demnach nicht zwangsbehandelt werden dürften - mangelnde Entscheidungserheblichkeit infolge Einrichtung einer Betreuung und freiwilliger Mitwirkung der Untergebrachten in die Behandlung
Zuletzt entschieden
- BGH, 14.10.2020 – XII ZB 235/20Betreuungsverfahren: Rechtsbeschwerde bei Erweiterung des Aufgabenkreises; persönliche Anhörung in Corona-ZeitenZitiert von 11
- AG Brandenburg an der Havel, 06.04.2020 – 85 XVII 69/20
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 301 FamFG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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04.05.2021 Ausfertigung
§ 301 geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 4. Mai 2021 (BGBl. I 882)
BGBl. 2021 I S. 882
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.