Gesetze / Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
FamFG§ 231 Unterhaltssachen
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FamFG/231?asof=2019-06-18#abs-1 (1) Unterhaltssachen sind Verfahren, die
betreffen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FamFG/231?asof=2019-06-18#abs-2 (2) Unterhaltssachen sind auch Verfahren nach § 3 Abs. 2 Satz 3 des Bundeskindergeldgesetzes und § 64 Abs. 2 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes. Die §§ 235 bis 245 sind nicht anzuwenden.
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Änderungsverlauf
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01.07.2024 in Kraft
§ 231 geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 24. Juni 2024 (BGBl. I Nr. 212)
BGBl. 2024 I Nr. 212
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