Gesetze / Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
FamFG§ 173 Vertretung eines Kindes durch einen Beistand
Stand: 10.06.2019
Wird das Kind durch das Jugendamt als Beistand vertreten, ist die Vertretung durch den sorgeberechtigten Elternteil ausgeschlossen.
Wird zitiert von 4 Entscheidungen zu § 173 FamFG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BGH, 24.03.2021 – XII ZB 364/19Vaterschaftsanfechtungsverfahren des biologischen Vaters: Ausschluss von der Vertretung des Kindes; maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen einer sozial-familiären Beziehung zwischen rechtlichem Vater und KindZitiert von 15
- BGH, 21.03.2012 – XII ZB 510/10Vaterschaftsanfechtungsverfahren: Gesetzliche Vertretung des Kindes durch den rechtlichen Vater und die mit ihm verheiratete KindesmutterZitiert von 9
- OLG Köln, 16.09.2022 – 2 Wx 171/22Zitiert von 2
- KG, 24.03.2021 – 3 UF 1122/20Zitiert von 9
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