Gesetze / Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
FamFG§ 126 Mehrere Ehesachen; Ehesachen und andere Verfahren
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 10
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OLG Bamberg, 18.09.2023 – 2 WF 150/23
- BGH, 20.03.2019 – XII ZB 310/18Scheidungsfolgenvereinbarung durch Urkunde mit zwei gleichwertigen SprachfassungenZitiert von 6
- OLG Brandenburg, 12.05.2021 – 13 UF 23/21
- OLG Brandenburg, 23.03.2021 – 13 UF 197/20Zitiert von 1
- BGH, 31.05.2023 – XII ZB 274/21Eheaufhebungsbeschluss: Vorliegen einer Beschwer durch Feststellung eines Eheaufhebungsgrundes nur für einen PartnerZitiert von 2
- BGH, 29.10.2020 – IX ZR 264/19Rechtsanwaltskosten: Gebührenrechtliche Behandlung einer im zeitlichen Zusammenhang erfolgten Mandatierung zunächst zu Trennungsfolgen und sodann zu EhescheidungfolgenZitiert von 3
Zuletzt entschieden
- OLG Karlsruhe, 31.03.2023 – 5 UF 102/22Zitiert von 1
- OLG Frankfurt am Main, 05.04.2019 – 4 UF 35/19
- OLG Frankfurt am Main, 11.01.2019 – 5 UF 172/18Internationales Privatrecht: Aufhebung einer im Ausland geschlossenen Ehe einer minderjährigen deutschen Staatsangehörigen nach Übergangsrecht KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 126 FamFG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FamFG/126#abs-1 (1) Ehesachen, die dieselbe Ehe betreffen, können miteinander verbunden werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FamFG/126#abs-2 (2) Eine Verbindung von Ehesachen mit anderen Verfahren ist unzulässig. § 137 bleibt unberührt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/FamFG/126#abs-3 (3) Wird in demselben Verfahren Aufhebung und Scheidung beantragt und sind beide Anträge begründet, so ist nur die Aufhebung der Ehe auszusprechen.