Gesetze / Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
FamFG§ 106 Keine ausschließliche Zuständigkeit
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 3
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- OLG Bremen, 07.03.2016 – 4 UF 6/16
- OLG Frankfurt am Main, 02.03.2021 – 20 W 276/19Zitiert von 1
- VG Frankfurt (Oder), 22.05.2013 – VG 6 L 401/12
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Zuständigkeiten in diesem Unterabschnitt sind nicht ausschließlich.