Gesetze / Finanzgerichtsordnung
FGO§ 32
Stand: 10.06.2019
Dem Gericht dürfen keine Verwaltungsgeschäfte außerhalb der Gerichtsverwaltung übertragen werden.
Gesetze / Finanzgerichtsordnung
FGOStand: 10.06.2019
Dem Gericht dürfen keine Verwaltungsgeschäfte außerhalb der Gerichtsverwaltung übertragen werden.