Art 5
Stand: 03.07.2026
Wird zitiert von 400
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 22.04.2009 – VIII ZR 156/07Europäisches Zivilprozessrecht: Bestimmung des Lieferorts im Sinne von Art. 5 Nr. 1 Buchst. b EuGVVO bei Vereinbarung einer FOB-Klausel KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 18
- BGH, 01.02.2011 – KZR 8/10Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union: Begründung der internationalen Zuständigkeit für eine negative Feststellungsklage des potentiellen Schädigers am Deliktsgerichtsstand - Trägermaterial für Kartenformulare
- LG Mosbach, 16.12.2003 – 2 O 145/03Zitiert von 1
- BGH, 09.07.2008 – VIII ZR 184/07Zitiert von 4
- BGH, 02.03.2006 – IX ZR 15/05Art. 5 Nr. 1 Buchst. b EuGVVO: Bestimmung des einheitlichen Erfüllungsortes bei Erbringung einer Dienstleistung in mehreren Mitgliedstaaten nach dem Schwerpunkt der Tätigkeit KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 31
- OLG Saarbrücken, 16.02.2011 – 1 U 574/09 - 153
Zuletzt entschieden
- EuGH, 16.04.2026 – C-299/26Zitiert von 1
- EuGH, 16.04.2026 – C-293/26
- EuGH, 02.12.2025 – C-34/24Zitiert von 5
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 5 EuGVVO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EuGVVO/5#abs-1 (1) Personen, die ihren Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats haben, können vor den Gerichten eines anderen Mitgliedstaats nur gemäß den Vorschriften der Abschnitte 2 bis 7 dieses Kapitels verklagt werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EuGVVO/5#abs-2 (2) Gegen die in Absatz 1 genannten Personen können insbesondere nicht die innerstaatlichen Zuständigkeitsvorschriften, welche die Mitgliedstaaten der Kommission gemäß Artikel 76 Absatz 1 Buchstabe a notifizieren, geltend gemacht werden.