Art 76
Stand: 03.07.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EuGVVO/76#abs-1 (1) Die Mitgliedstaaten notifizieren der Kommission
a) die Zuständigkeitsvorschriften nach Artikel 5 Absatz 2 und Artikel 6 Absatz 2,
b) die Regeln für die Streitverkündung nach Artikel 65 und
c) die Übereinkünfte nach Artikel 69.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EuGVVO/76#abs-2 (2) Die Kommission legt anhand der in Absatz 1 genannten Notifizierungen der Mitgliedstaaten die jeweiligen Listen fest.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/EuGVVO/76#abs-3 (3) Die Mitgliedstaaten notifizieren der Kommission alle späteren Änderungen, die an diesen Listen vorgenommen werden müssen. Die Kommission passt diese Listen entsprechend an.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/EuGVVO/76#abs-4 (4) Die Kommission veröffentlicht die Listen und alle späteren Änderungen dieser Listen im Amtsblatt der Europäischen Union.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/EuGVVO/76#abs-5 (5) Die Kommission stellt der Öffentlichkeit alle nach den Absätzen 1 und 3 notifizierten Informationen auf andere geeignete Weise, insbesondere über das Europäische Justizielle Netz, zur Verfügung.
Wird zitiert von 34 Entscheidungen zu Art 76 EuGVVO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BAG, 02.07.2008 – 10 AZR 355/07Zitiert von 4
- LG Tübingen, 10.02.2003 – 2 O 103/02Zitiert von 1
- BGH, 11.03.2010 – IX ZB 94/07Vollstreckung ausländischer Urteile: Berücksichtigung der Aufhebung der Vollstreckbarkeit der Entscheidung im Ursprungsstaat im Beschwerdeverfahren der VollstreckbarerklärungZitiert von 3
- BGH, 21.01.2010 – IX ZB 193/07Vollstreckung ausländischer Urteile: Vollstreckbarerklärung bzw. Verfahrensaussetzung bei möglicher Einlegung eines Rechtsbehelfs im Ursprungsland wegen Nichtzustellung des verfahrenseinleitenden SchriftstücksZitiert von 3
- BGH, 10.12.2009 – IX ZB 38/07
- BGH, 17.10.2007 – XII ZR 146/05Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- EuGH, 09.12.2014 – C-226/13,C-245/13,C-247/13,C-578/13Zitiert von 12
- OLG Saarbrücken, 04.02.2013 – 5 W 181/11 - 78
- OLG Düsseldorf, 01.03.2012 – I-3 W 104/11
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 76 EuGVVO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.