Art 6
Stand: 03.07.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EuGVVO/6#abs-1 (1) Hat der Beklagte keinen Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats, so bestimmt sich vorbehaltlich des Artikels 18 Absatz 1, des Artikels 21 Absatz 2 und der Artikel 24 und 25 die Zuständigkeit der Gerichte eines jeden Mitgliedstaats nach dessen eigenem Recht.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EuGVVO/6#abs-2 (2) Gegenüber einem Beklagten, der keinen Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats hat, kann sich unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit jede Person, die ihren Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats hat, in diesem Mitgliedstaat auf die dort geltenden Zuständigkeitsvorschriften, insbesondere auf diejenigen, welche die Mitgliedstaaten der Kommission gemäß Artikel 76 Absatz 1 Buchstabe a notifizieren, wie ein Staatsangehöriger dieses Mitgliedstaats berufen.
Wird zitiert von 118 Entscheidungen zu Art 6 EuGVVO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Stuttgart, 31.07.2012 – 5 U 150/11Zitiert von 2
- BGH, 24.02.2015 – VI ZR 279/14Schadensersatzklage eines deutschen Kraftfahrzeughalters nach Verkehrsunfall in Belgien: Teilurteil bei fehlender internationaler Zuständigkeit deutscher Gerichte für die Klage gegen einen einfachen Streitgenossen; Direktklage gegen die ausländische Kfz-Haftpflichtversicherung am Wohnsitz des Geschädigten und internationale Zuständigkeit für eine Klage gegen den Versicherten oder VersicherungsnehmerZitiert von 20
- OLG Frankfurt am Main, 08.06.2016 – 4 U 162/15
- LG Düsseldorf, 26.09.2013 – 14c O 251/10 U.
- LG Düsseldorf, 26.09.2013 – 14c O 143/11 U.
- EuGH, 28.04.2022 – C-604/20Gerichtliche Zuständigkeit für individuelle Arbeitsverträge: Auslegung des Begriffs des Arbeitgebers bei einer Patronatsvereinbarung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 21
Zuletzt entschieden
- OLG Hamm, 15.07.2026 – 8 U 66/26GmbH-Recht: Erfordernis eines Gesellschafterbeschlusses nach § 46 Nr. 8 GmbHG für die Geltendmachung von Wettbewerbsverboten gegen Gesellschafter im einstweiligen Rechtsschutz Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 17.06.2026 – KZR 29/25EuGH-Vorlage: Anwendung des Brüsseler Übereinkommens nach dem Brexit und Zulässigkeit von Gerichtsstandsvereinbarungen mit Drittstaaten bei kartellrechtlichen Schadensersatzansprüchen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Köln, 10.04.2026 – 19 U 36/24Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 6 EuGVVO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.