Gesetze / Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
ErbStG§ 25 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Für § 25 ErbStG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 102 Entscheidungen zu § 25 ErbStG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- FG Düsseldorf, 28.05.2003 – 4 K 2649/01 Erb
- FG Münster, 14.06.2007 – 3 K 2319/04 Erb
- BVerfG, 15.05.1984 – 1 BvR 464/81Zitiert von 19
- BFH, 06.07.2005 – II R 34/03Zitiert von 9
- FG Köln, 05.04.2005 – 9 K 6814/01Zitiert von 1
- FG Köln, 16.08.2005 – 9 K 1704/02
Zuletzt entschieden
- FG Köln, 30.04.2026 – 7 K 761/24
- FG Schleswig, 31.03.2025 – 3 K 28/24
- BFH, 20.11.2024 – II R 41/22(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 20.11.2024 II R 38/22 - Anwendung geschlechterdifferenzierender Sterbetafeln im Rahmen der Bewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer)
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 25 ErbStG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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24.12.2008 Ausfertigung
§ 25 aufgehoben durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2008 (BGBl. I 3018)
BGBl. 2008 I S. 3018
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.