Gesetze / Energiesteuergesetz

EnergieStG

§ 58 (weggefallen)

Bund2 Fassungen

Für § 58 EnergieStG liegt kein Text vor zum Stichtag 10.06.2019.

Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.

Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm

§ 53 § 53b