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Artikel 1 · BT-Drs. 20/1741 · S. 13

Zu Artikel 1 (Änderung des Energiesteuergesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Energiesteuergesetzes)
Zu Nummer 1
Inhaltsübersicht
Auf Grund der folgenden Änderungen in dieser Verordnung wird die Inhaltsübersicht soweit erforderlich ange-
passt.
Zu Nummer 2
§ 68
Durch Absatz 1 und 2 werden die Steuersätze für die im Wesentlichen im Straßenverkehr verwendeten Kraftstoffe
(Diesel, Benzin, CNG/LNG (Erdgas) und LPG (Flüssiggas) und deren steuerlich gleichgestellte Äquivalente) auf
die Höhe der Mindeststeuersätze nach der Energiesteuerrichtlinie im Zeitraum vom 1. Juni bis 31. August 2022
herabgesetzt.
§ 47a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 EnergieStG gewährt bislang für Diesel eine Steuerentlastung in Höhe von 14,04
ct/Liter. Die temporäre Senkung des Steuersatzes für Diesel mit einem Schwefelgehalt von höchstens 10 mg/kg
bewirkt eine Begünstigung in identischer Höhe. Eine weitergehende Entlastung, die zur Unterschreitung der Min-
deststeuersätze der Energiesteuerrichtlinie führen würde, ist aus beihilferechtlichen Gründen nicht zulässig. Des-
halb wird diese Entlastung durch Absatz 3 für den o. g. Drei-Monats-Zeitraum ausgesetzt. Die Steuerentlastung
für Diesel mit einem höheren Schwefelgehalt bleibt unverändert bestehen, da dieser Diesel nicht von der tempo-
rären Steuersatzsenkung betroffen ist.
Nach Absatz 4 wird die Steuerentlastung nach § 56 EnergieStG für Energieerzeugnisse, deren Steuersätze tem-
porär gesenkt werden, ausgesetzt. Die temporäre Senkung der Steuersätze ist hier höher als die bisherige Steu-
erentlastung. Eine weitergehende Entlastung, die zur Unterschreitung der Mindeststeuersätze der Energiesteuer-
richtlinie führen würde, ist aus beihilferechtlichen Gründen nicht zulässig. Die Steuerentlastung für Diesel und
Benzin mit einem Schwefelgehalt von mehr als 10 mg/kg bleibt unverändert bestehen, da diese Energieer

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.339 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 20/1741, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 27.120–30.459 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert ce280c788f985547….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP