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Artikel 1 · BT-Drs. 20/1741 · S. 13
Zu Artikel 1 (Änderung des Energiesteuergesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Energiesteuergesetzes) Zu Nummer 1 Inhaltsübersicht Auf Grund der folgenden Änderungen in dieser Verordnung wird die Inhaltsübersicht soweit erforderlich ange- passt. Zu Nummer 2 § 68 Durch Absatz 1 und 2 werden die Steuersätze für die im Wesentlichen im Straßenverkehr verwendeten Kraftstoffe (Diesel, Benzin, CNG/LNG (Erdgas) und LPG (Flüssiggas) und deren steuerlich gleichgestellte Äquivalente) auf die Höhe der Mindeststeuersätze nach der Energiesteuerrichtlinie im Zeitraum vom 1. Juni bis 31. August 2022 herabgesetzt. § 47a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 EnergieStG gewährt bislang für Diesel eine Steuerentlastung in Höhe von 14,04 ct/Liter. Die temporäre Senkung des Steuersatzes für Diesel mit einem Schwefelgehalt von höchstens 10 mg/kg bewirkt eine Begünstigung in identischer Höhe. Eine weitergehende Entlastung, die zur Unterschreitung der Min- deststeuersätze der Energiesteuerrichtlinie führen würde, ist aus beihilferechtlichen Gründen nicht zulässig. Des- halb wird diese Entlastung durch Absatz 3 für den o. g. Drei-Monats-Zeitraum ausgesetzt. Die Steuerentlastung für Diesel mit einem höheren Schwefelgehalt bleibt unverändert bestehen, da dieser Diesel nicht von der tempo- rären Steuersatzsenkung betroffen ist. Nach Absatz 4 wird die Steuerentlastung nach § 56 EnergieStG für Energieerzeugnisse, deren Steuersätze tem- porär gesenkt werden, ausgesetzt. Die temporäre Senkung der Steuersätze ist hier höher als die bisherige Steu- erentlastung. Eine weitergehende Entlastung, die zur Unterschreitung der Mindeststeuersätze der Energiesteuer- richtlinie führen würde, ist aus beihilferechtlichen Gründen nicht zulässig. Die Steuerentlastung für Diesel und Benzin mit einem Schwefelgehalt von mehr als 10 mg/kg bleibt unverändert bestehen, da diese Energieer
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.339 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 20/1741, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 27.120–30.459 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert ce280c788f985547….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP