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Artikel 1 · BT-Drs. 17/10744 · S. 13

Zu Artikel 1 (Änderung des Energiesteuergesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Energiesteuergesetzes)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Die Inhaltsübersicht wird den Änderungen im Energiesteu-
ergesetz angepasst.
Zu Nummer 2 (§ 55)
Zu Buchstabe a
Der bisherige Absatz 1a, der die Gewährung des Spitzenaus-
gleichs bis Ende des Jahres 2012 an die Erreichung von in
der Klimaschutzvereinbarung zwischen der Bundesregie-
rung und der deutschen Wirtschaft festgelegten Emissions-
minderungszielen knüpft, wird aufgehoben. Durch die Über-
gangsregelung in § 67 Absatz 10 (neu) wird klargestellt, dass
die Regelung für Energieerzeugnisse, die bis zum 31. De-
zember 2012 verwendet worden sind, fortgilt.
Zu Buchstabe b
Folgeänderung zur Aufhebung des Absatzes 1a (s. zu Buch-
stabe a).
Zu Buchstabe c
Der neue Absatz 4 bestimmt, dass der Spitzenausgleich ab
dem Jahr 2013 nur dann gewährt wird, wenn das Unterneh-
men in dem Kalenderjahr, für das der Spitzenausgleich bean-
tragt wird, ein Energiemanagementsystem, das den Anforde-
rungen der DIN EN ISO 50001, Ausgabe Dezember 2011,
entspricht, betrieben hat oder als Organisation nach Artikel 13
der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 registriert war, und die
Bundesregierung darüber hinaus auf der Grundlage eines
von einem unabhängigen wissenschaftlichen Instituts er-
stellten Monitoring-Berichts festgestellt hat, dass die be-
günstigten Wirtschaftszweige mindestens die in der Anlage
zu § 55 (s. zu Nummer 5) für das Antragsjahr vorgesehene
Reduzierung der Energieintensität erzielt haben.
Damit werden von den Unternehmen gemeinschaftliche Ef-
fizienzanstrengungen verlangt, die ohne die Anreizwirkung
des Spitzenausgleichs – aufgrund verschiedenster wirt-
schaftlicher Hemmnisse – nicht realisiert würden und die
deutlich über eine „Business-as-usual“-Entwicklung hinaus-
gehen. Kleine und mittlere Unterneh

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 8.605 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 17/10744, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 33.804–42.409 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.34) +D1D2D3 · Prüfwert 5dc39bac9ce49a9b….

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