Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 17/10744 · S. 13
Zu Artikel 1 (Änderung des Energiesteuergesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Energiesteuergesetzes) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Die Inhaltsübersicht wird den Änderungen im Energiesteu- ergesetz angepasst. Zu Nummer 2 (§ 55) Zu Buchstabe a Der bisherige Absatz 1a, der die Gewährung des Spitzenaus- gleichs bis Ende des Jahres 2012 an die Erreichung von in der Klimaschutzvereinbarung zwischen der Bundesregie- rung und der deutschen Wirtschaft festgelegten Emissions- minderungszielen knüpft, wird aufgehoben. Durch die Über- gangsregelung in § 67 Absatz 10 (neu) wird klargestellt, dass die Regelung für Energieerzeugnisse, die bis zum 31. De- zember 2012 verwendet worden sind, fortgilt. Zu Buchstabe b Folgeänderung zur Aufhebung des Absatzes 1a (s. zu Buch- stabe a). Zu Buchstabe c Der neue Absatz 4 bestimmt, dass der Spitzenausgleich ab dem Jahr 2013 nur dann gewährt wird, wenn das Unterneh- men in dem Kalenderjahr, für das der Spitzenausgleich bean- tragt wird, ein Energiemanagementsystem, das den Anforde- rungen der DIN EN ISO 50001, Ausgabe Dezember 2011, entspricht, betrieben hat oder als Organisation nach Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 registriert war, und die Bundesregierung darüber hinaus auf der Grundlage eines von einem unabhängigen wissenschaftlichen Instituts er- stellten Monitoring-Berichts festgestellt hat, dass die be- günstigten Wirtschaftszweige mindestens die in der Anlage zu § 55 (s. zu Nummer 5) für das Antragsjahr vorgesehene Reduzierung der Energieintensität erzielt haben. Damit werden von den Unternehmen gemeinschaftliche Ef- fizienzanstrengungen verlangt, die ohne die Anreizwirkung des Spitzenausgleichs – aufgrund verschiedenster wirt- schaftlicher Hemmnisse – nicht realisiert würden und die deutlich über eine „Business-as-usual“-Entwicklung hinaus- gehen. Kleine und mittlere Unterneh
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 8.605 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 17/10744, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 33.804–42.409 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.34) +D1D2D3 · Prüfwert 5dc39bac9ce49a9b….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP