Gesetze / Energiewirtschaftsgesetz

EnWG

§ 7 Rechtliche Entflechtung von Verteilernetzbetreibern

Bund4 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EnWG%202005/7?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen haben sicherzustellen, dass Verteilernetzbetreiber, die mit ihnen im Sinne von § 3 Nummer 38 verbunden sind, hinsichtlich ihrer Rechtsform unabhängig von anderen Tätigkeitsbereichen der Energieversorgung sind.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EnWG%202005/7?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen, an deren Elektrizitätsverteilernetz weniger als 100 000 Kunden unmittelbar oder mittelbar angeschlossen sind, sind hinsichtlich der Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen, die mit ihnen im Sinne von § 3 Nummer 38 verbunden sind, von den Verpflichtungen nach Absatz 1 ausgenommen. Satz 1 gilt für Gasverteilernetze entsprechend.

§ 6 § 6b