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Artikel 1 · BT-Drs. 17/6072 · S. 50

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1
Zu Nummer 1 (Inhaltsangabe)
Die Vorschrift passt die Inhaltsangabe des Energiewirt-
schaftsgesetzes an, um die sich aus diesem Gesetz ergeben-
den Änderungen zu berücksichtigen. Dies dient dazu, die
Übereinstimmung zwischen der – angesichts des Umfangs
des Energiewirtschaftsgesetzes erforderlichen – Inhalts-
angabe und dem verfügenden Teil des Energiewirtschafts-
gesetzes zu gewährleisten.
Zu Nummer 2 (§ 1)
Die Vorschrift berücksichtigt den Gedanken, dass der Anteil
der erneuerbaren Energien am Energiemix zukünftig zuneh-
men wird. Die Energieversorgungsnetze sollen auch die
Voraussetzungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien
schaffen.
Zu Nummer 3 (§ 3)
Die Vorschrift enthält notwendige Ergänzungen und Ände-
rungen der Begriffsbestimmungen in § 3 des Energiewirt-
schaftsgesetzes (EnWG). Die Bestimmungen dienen zur Er-
läuterung solcher Begriffe, die für das Energiewirtschafts-
gesetz sowie dessen dazugehörige Verordnungen von erheb-
licher Bedeutung sind und denen daher eine zentrale Rolle
im Anwendungsbereich dieses Gesetzes zukommt.
In der Gaswirtschaft ist – wie auch entsprechend im Strom-
bereich – auch zukünftig weiterhin zwischen Fernleitungs-
und Verteilernetzbetreibern zu unterscheiden. Nur für die
Gruppe der Fernleitungsnetzbetreiber gelten die verschärf-
ten Entflechtungsregeln aus der Gasbinnenmarktrichtlinie
und die Vorschriften für die verstärkte europäische Zusam-
menarbeit. Vor dem Hintergrund der erheblichen strukturel-
len und wirtschaftlichen Wirkungen, die insbesondere von
den schärferen Entflechtungsvorgaben auf die betroffenen
Unternehmen ausgehen können, wird mit Buchstabe a eine
Definition des Fernleitungsnetzbetreibers geschaffen, die
eine trennscharfe Abgrenzung der Unternehmensgruppen
voneinander ermöglicht. Der in die Vorschr

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 308.290 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 17/6072 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 17/6072, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 246.661–554.951 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.28) +D1D2D3 · Prüfwert 0417ad862ce76249….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP