Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 17/6072 · S. 50
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1 Zu Nummer 1 (Inhaltsangabe) Die Vorschrift passt die Inhaltsangabe des Energiewirt- schaftsgesetzes an, um die sich aus diesem Gesetz ergeben- den Änderungen zu berücksichtigen. Dies dient dazu, die Übereinstimmung zwischen der – angesichts des Umfangs des Energiewirtschaftsgesetzes erforderlichen – Inhalts- angabe und dem verfügenden Teil des Energiewirtschafts- gesetzes zu gewährleisten. Zu Nummer 2 (§ 1) Die Vorschrift berücksichtigt den Gedanken, dass der Anteil der erneuerbaren Energien am Energiemix zukünftig zuneh- men wird. Die Energieversorgungsnetze sollen auch die Voraussetzungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien schaffen. Zu Nummer 3 (§ 3) Die Vorschrift enthält notwendige Ergänzungen und Ände- rungen der Begriffsbestimmungen in § 3 des Energiewirt- schaftsgesetzes (EnWG). Die Bestimmungen dienen zur Er- läuterung solcher Begriffe, die für das Energiewirtschafts- gesetz sowie dessen dazugehörige Verordnungen von erheb- licher Bedeutung sind und denen daher eine zentrale Rolle im Anwendungsbereich dieses Gesetzes zukommt. In der Gaswirtschaft ist – wie auch entsprechend im Strom- bereich – auch zukünftig weiterhin zwischen Fernleitungs- und Verteilernetzbetreibern zu unterscheiden. Nur für die Gruppe der Fernleitungsnetzbetreiber gelten die verschärf- ten Entflechtungsregeln aus der Gasbinnenmarktrichtlinie und die Vorschriften für die verstärkte europäische Zusam- menarbeit. Vor dem Hintergrund der erheblichen strukturel- len und wirtschaftlichen Wirkungen, die insbesondere von den schärferen Entflechtungsvorgaben auf die betroffenen Unternehmen ausgehen können, wird mit Buchstabe a eine Definition des Fernleitungsnetzbetreibers geschaffen, die eine trennscharfe Abgrenzung der Unternehmensgruppen voneinander ermöglicht. Der in die Vorschr
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 308.290 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 17/6072, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 246.661–554.951 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.28) +D1D2D3 · Prüfwert 0417ad862ce76249….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP