Gesetze / Energiewirtschaftsgesetz
EnWG§ 35g Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Die gesetzlichen Regelungen zur Einführung von Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie treten am 1. April 2025 außer Kraft.
Änderungsverlauf
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25.11.2025 Ausfertigung
§ 35g geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. November 2025 (BGBl. I Nr. 283)
BGBl. 2025 I Nr. 283
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05.02.2024 Ausfertigung
§ 35g neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. Februar 2024 (BGBl. I Nr. 32)
BGBl. 2024 I Nr. 32
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20.05.2022 Ausfertigung
§ 35g eingefügt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Mai 2022 (BGBl. I 730)
BGBl. 2022 I S. 730
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26.04.2022 Ausfertigung
§ 35g geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. April 2022 (BGBl. I 674)
BGBl. 2022 I S. 674
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.