Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 20/1024 · S. 20
Zu Artikel 1 (Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes) Zu Nummer 1 Die Ergänzungen des Inhaltsverzeichnisses sind Folgeänderungen zur Einfügung neuer Vorschriften in das Ener- giewirtschaftsgesetz. Zu Nummer 2 Durch die Einfügung wird die Begriffsbestimmung des Marktgebietsverantwortlichen aus der Gasnetzzu- gangsverordnung in das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) überführt. Die gesetzliche Verankerung der Begriffs- bestimmung spiegelt die in den letzten Jahren stetig gewachsene Bedeutung der koordinierenden Rolle des Markt- gebietsverantwortlichen im Netzzugangsmodells wieder. Der Begriff des Marktgebietsverantwortlichen wird da- bei nicht nur im EnWG, sondern auch in anderen Gesetzen (z. B. GWB) verwendet. Darüber hinaus wird klargestellt, dass die Betreiber von Fernleitungsnetzen den Marktgebietsverantwortlichen weiterhin mit der Wahrnehmung von Aufgaben des Netzbetriebs beauftragen können, sofern sie dies für die Ge- währung eines effizienten Gasnetzzugangs für erforderlich halten. Dies wiederum führt dazu, dass der Marktge- bietsverantwortliche weiterhin bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben Adressat regulierungsbehördlicher Ent- scheidungen, z. B. Anordnungen gemäß der §§ 30, 31 EnWG sein kann. Zu Nummer 3 Die Ergänzungen eines neuen Teils 3a ist Folge der Ergänzung der §§35a bis 35e, welche die Sicherstellung der Versorgungssicherheit mit Erdgas über die Vorgabe von Mindestfüllständen zum Gegenstand haben. Zu § 35a (Allgemeines) Zu Absatz 1 Infolge der Liberalisierung der Energiemärkte, insbesondere des Gasmarktes, wurden verschiedene Aufgaben auf die verschiedenen Marktakteure (z. B. Lieferanten, Händler, Netzbetreiber und Speicheranlagenbetreiber) und entlang der Wertschöpfungskette und entsprechend ihrer jeweiligen Aufgaben- und Verantwortungsgebiete auf- getei
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 32.350 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 20/1024, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 64.082–96.432 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert c5a66406b0397421….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP