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Artikel 2 · BT-Drs. 20/1501 · S. 39

Zu Artikel 2 (Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes)

Zu Artikel 2 (Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes)
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Die ist eine redaktionelle Folgeänderung des Artikel 2 Nummer 3.

Zu Buchstabe b
Die ist eine redaktionelle Folgeänderung des Artikel 2 Nummer 4.

Zu Nummer 2 (§ 11 Absatz 1g – neu –)
Bisher gibt es im Energiebereich keine kritischen Komponenten im Sinne des § 2 Absatz 13 BSI-Gesetzes. Mit
dem neu eingeführten § 11 Absatz 1g wird die Befugnis auf die Bundesnetzagentur übertragen, kritische Kompo­
nenten im Sinne des § 2 Absatz 13 BSI-Gesetzes direkt oder durch die Festlegung kritischer Funktionen zu be­
stimmen. Den Katalog wird die Bundesnetzagentur im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik erstellen. Damit wird sichergestellt, dass sechs Monate nach der Veröffentlichung des Kata­
logs die Betreiber von Energieversorgungsnetzen und Energieanlagen, die als Kritische Infrastruktur im Sinne
des § 2 Absatz 10 des BSI-Gesetzes gelten, die Anforderungen des § 9b BSI-Gesetzes einzuhalten haben und den
erstmaligen Einsatz einer kritischen Komponente dem Bundesministerium des Innern und für Heimat anzuzeigen
haben, es sei denn, der Katalog sieht eine andere Frist vor.

Zu Nummer 3 (§ 26)
Zu Absatz 1
Bei der Diversifizierung der Gaslieferquellen sollen LNG-Anlagen zukünftig eine entscheidende Rolle spielen.
Bisher existierten keine Regelungen, die spezifische auf LNG-Anlagen und deren Betrieb zugeschnitten sind. Die
Bundesnetzagentur erhält die Befugnis, Festlegungen und Entscheidungen zu treffen, um Regelungen bezüglich
des Zugangs zu LNG-Anlagen zu treffen, die im erforderlichen Umfang auch von den Verordnungen nach § 24
EnWG abweichen oder diese ergänzen können. Die Festlegungsbefugnis gewährleistet, dass die für Versorgungs­
sicherheit und Wettbewerb erforderli

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 11.117 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 20/1501 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 20/1501, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 140.135–151.252 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert fe2f349400806004….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP