§ 76 EStG — Pfändung

Einkommensteuergesetz

Stand: 10.12.2024 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Anspruch auf Kindergeld kann nur wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche eines Kindes, für das Kindergeld festgesetzt und dem Berechtigten ausgezahlt wird, gepfändet werden.