Gesetze / Einkommensteuergesetz
EStG§ 28 Besteuerung bei fortgesetzter Gütergemeinschaft
Stand: 10.06.2019
Bei fortgesetzter Gütergemeinschaft gelten Einkünfte, die in das Gesamtgut fallen, als Einkünfte des überlebenden Ehegatten, wenn dieser unbeschränkt steuerpflichtig ist.
Wird zitiert von 7 Entscheidungen zu § 28 EStG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BFH, 12.11.1992 – IV R 41/91Einkommensteuer: Voraussetzungen der Betriebsaufgabe bei stetiger Verkleinerung eines landwirtschaftlichen Betriebs Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 16
- EuGH, 01.03.2018 – C-299/16Zins- und Lizenzgebührenrichtlinie: Begriff des Nutzungsberechtigten und Voraussetzungen des Rechtsmissbrauchs bei Vermeidung der Quellenbesteuerung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 29
- EuGH, 01.03.2018 – C-119/16Zins- und Lizenzgebührenrichtlinie: Autonome unionsrechtliche Auslegung des Begriffs des Nutzungsberechtigten unabhängig von Erläuterungen zum OECD-Musterabkommen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 27
- EuGH, 01.03.2018 – C-116/16Zitiert von 2
- EuGH, 01.03.2018 – C-117/16Mutter-Tochter-Richtlinie: Kriterien für das Vorliegen von Missbrauch bei der Vermeidung einer Quellenbesteuerung von Dividendenzahlungen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 38
- EuGH, 01.03.2018 – C-118/16Zins- und Lizenzgebührenrichtlinie: Begriff des Nutzungsberechtigten und Voraussetzungen des Rechtsmissbrauchs bei der Vermeidung von Quellensteuer Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 30
Zuletzt entschieden
- EuGH, 01.03.2018 – C-115/16Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 28 EStG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.