Art 5 Betrug und Missbrauch
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2003-49-eg/5#abs-1 (1) Diese Richtlinie steht der Anwendung einzelstaatlicher oder vertraglicher Bestimmungen zur Verhinderung von Betrug und Missbrauch nicht entgegen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2003-49-eg/5#abs-2 (2) Die Mitgliedstaaten können im Fall von Transaktionen, bei denen der hauptsächliche Beweggrund oder einer der hauptsächlichen Beweggründe die Steuerhinterziehung, die Steuerumgehung oder der Missbrauch ist, den Rechtsvorteil dieser Richtlinie entziehen bzw. die Anwendung dieser Richtlinie verweigern.
Wird zitiert von 7 Entscheidungen zu Art 5 RL 2003/49/EG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- EuGH, 01.03.2018 – C-299/16Zins- und Lizenzgebührenrichtlinie: Begriff des Nutzungsberechtigten und Voraussetzungen des Rechtsmissbrauchs bei Vermeidung der Quellenbesteuerung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 29
- EuGH, 01.03.2018 – C-119/16Zins- und Lizenzgebührenrichtlinie: Autonome unionsrechtliche Auslegung des Begriffs des Nutzungsberechtigten unabhängig von Erläuterungen zum OECD-Musterabkommen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 27
- EuGH, 01.03.2018 – C-118/16Zins- und Lizenzgebührenrichtlinie: Begriff des Nutzungsberechtigten und Voraussetzungen des Rechtsmissbrauchs bei der Vermeidung von Quellensteuer Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 30
- EuGH, 01.03.2018 – C-115/16Zitiert von 1
- EuGH, 26.02.2019 – C-115/16Steuerrecht: Begriff des Nutzungsberechtigten und Voraussetzungen der Quellensteuerbefreiung bei Zinszahlungen nach der Richtlinie 2003/49/EG Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 32
- EuGH, 30.09.2021 – C-257/20
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 5 RL 2003/49/EG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.