Art 6 Allgemeine Vorschrift zur Verhinderung von Missbrauch
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/rl-eu-2016-1164/6#abs-1 (1) Liegt unter Berücksichtigung aller relevanten Fakten und Umstände eine unangemessene Gestaltung oder eine unangemessene Abfolge von Gestaltungen vor, bei der der wesentliche Zweck oder einer der wesentlichen Zwecke darin besteht, einen steuerlichen Vorteil zu erlangen, der dem Ziel oder Zweck des geltenden Steuerrechts zuwiderläuft, so berücksichtigen die Mitgliedstaaten diese bei der Berechnung der Körperschaftsteuerschuld nicht. Eine Gestaltung kann mehr als einen Schritt oder Teil umfassen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/rl-eu-2016-1164/6#abs-2 (2) Für die Zwecke von Absatz 1 gilt eine Gestaltung oder eine Abfolge solcher Gestaltungen in dem Umfang als unangemessen, als sie nicht aus triftigen wirtschaftlichen Gründen vorgenommen wurde, die die wirtschaftliche Realität widerspiegeln.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/rl-eu-2016-1164/6#abs-3 (3) Bleiben Gestaltungen oder eine Abfolge solcher Gestaltungen gemäß Absatz 1 unberücksichtigt, so wird die Steuerschuld im Einklang mit nationalem Recht berechnet.
Wird zitiert von 9 Entscheidungen zu Art 6 RL (EU) 2016/1164 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- EuGH, 01.03.2018 – C-299/16Zins- und Lizenzgebührenrichtlinie: Begriff des Nutzungsberechtigten und Voraussetzungen des Rechtsmissbrauchs bei Vermeidung der Quellenbesteuerung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 29
- EuGH, 01.03.2018 – C-119/16Zins- und Lizenzgebührenrichtlinie: Autonome unionsrechtliche Auslegung des Begriffs des Nutzungsberechtigten unabhängig von Erläuterungen zum OECD-Musterabkommen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 27
- EuGH, 01.03.2018 – C-116/16Zitiert von 2
- EuGH, 01.03.2018 – C-117/16Mutter-Tochter-Richtlinie: Kriterien für das Vorliegen von Missbrauch bei der Vermeidung einer Quellenbesteuerung von Dividendenzahlungen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 38
- EuGH, 01.03.2018 – C-118/16Zins- und Lizenzgebührenrichtlinie: Begriff des Nutzungsberechtigten und Voraussetzungen des Rechtsmissbrauchs bei der Vermeidung von Quellensteuer Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 30
- EuGH, 01.03.2018 – C-115/16Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- EuG, 22.04.2026 – T-274/26
- EuGH, 26.02.2026 – C-524/23Zitiert von 2
- EuGH, 29.07.2024 – C-623/22Zitiert von 10
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 6 RL (EU) 2016/1164 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.