Art 4 Ausschluss von Zahlungen als Zinsen oder Lizenzgebühren
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2003-49-eg/4#abs-1 (1) Der Quellenstaat muss die Vorteile dieser Richtlinie nicht gewähren bei
a) Zahlungen, die nach dem Recht des Quellenstaats als Gewinnausschüttung oder als Zurückzahlung von Kapital behandelt werden,
b) Zahlungen aus Forderungen, die einen Anspruch auf Beteiligung am Gewinn des Schuldners begründen,
c) Zahlungen aus Forderungen, die den Gläubiger berechtigen, seinen Anspruch auf Zinszahlungen gegen einen Anspruch auf Beteiligung am Gewinn des Schuldners einzutauschen, oder
d) Zahlungen aus Forderungen, die nicht mit Bestimmungen über die Rückzahlung der Hauptschuld verbunden sind oder wenn die Rückzahlung mehr als 50 Jahre nach der Begebung fällig ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2003-49-eg/4#abs-2 (2) Bestehen zwischen dem Zahler und dem Nutzungsberechtigten von Zinsen oder Lizenzgebühren oder zwischen einem von ihnen und einem Dritten besondere Beziehungen und übersteigt deshalb der Betrag der Zinsen oder Lizenzgebühren den Betrag, den der Zahler und der Nutzungsberechtigte ohne diese Beziehungen vereinbart hätten, so finden die Bestimmungen dieser Richtlinie nur auf letztgenannten Betrag Anwendung.
Wird zitiert von 7 Entscheidungen zu Art 4 RL 2003/49/EG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- EuGH, 24.02.2022 – C-257/20Freier Kapitalverkehr: Zulässigkeit der Quellenbesteuerung fiktiver Zinsen bei einem zinslosen Darlehen einer gebietsfremden Muttergesellschaft Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 14
- EuGH, 30.09.2021 – C-257/20
- EuGH, 26.02.2019 – C-115/16Steuerrecht: Begriff des Nutzungsberechtigten und Voraussetzungen der Quellensteuerbefreiung bei Zinszahlungen nach der Richtlinie 2003/49/EG Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 32
- EuGH, 01.03.2018 – C-299/16Zins- und Lizenzgebührenrichtlinie: Begriff des Nutzungsberechtigten und Voraussetzungen des Rechtsmissbrauchs bei Vermeidung der Quellenbesteuerung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 29
- EuGH, 01.03.2018 – C-119/16Zins- und Lizenzgebührenrichtlinie: Autonome unionsrechtliche Auslegung des Begriffs des Nutzungsberechtigten unabhängig von Erläuterungen zum OECD-Musterabkommen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 27
- EuGH, 01.03.2018 – C-118/16Zins- und Lizenzgebührenrichtlinie: Begriff des Nutzungsberechtigten und Voraussetzungen des Rechtsmissbrauchs bei der Vermeidung von Quellensteuer Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 30
Zuletzt entschieden
- EuGH, 01.03.2018 – C-115/16Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 4 RL 2003/49/EG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.