Gesetze / Einkommensteuergesetz
EStG§ 122 Nichtberücksichtigung als Einkommen bei Sozialleistungen
Die Energiepreispauschale ist bei einkommensabhängigen Sozialleistungen nicht als Einkommen zu berücksichtigen.
Änderungsverlauf
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16.12.2022 Ausfertigung
§ 122 neu gefasst durch Artikel 7 1. 1. 2025 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I 2294)
BGBl. 2022 I S. 2294
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23.05.2022 Ausfertigung
§ 122 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. Mai 2022 (BGBl. I 749)
BGBl. 2022 I S. 749
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