Gesetze / Einkommensteuergesetz
EStG§ 114 Entstehung des Anspruchs
Stand: 28.05.2022
Der Anspruch auf die Energiepreispauschale entsteht am 1. September 2022.
Wird zitiert von 4 Entscheidungen zu § 114 EStG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- EuGH, 08.06.2000 – C-141/99
- BVerfG, 08.03.2023 – 2 BvR 1045/22Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen den Ausschluss von Rentnern vom Bezug der Energiepreispauschalge gem §§ 112ff EStG - mangelnde Darlegungen zur Subsidiarität (Inanspruchnahme fachgerichtlichen Rechtsschutzes) sowie zur Änderung der Sach- und Rechtslage nach BeschwerdeerhebungZitiert von 1
- EuGH, 14.12.2000 – C-141/99Niederlassungsfreiheit: Beschränkung des Verlustabzugs bei Gesellschaften mit Betriebsstätte in einem anderen Mitgliedstaat Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 25
- EuGH, 15.05.1997 – C-250/95Niederlassungsfreiheit: Voraussetzungen für den Verlustvortrag einer inländischen Zweigniederlassung bei beschränkter Steuerpflicht Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 60
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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23.05.2022 Ausfertigung
§ 114 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. Mai 2022 (BGBl. I 749)
BGBl. 2022 I S. 749
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.