Gesetze / Einkommensteuergesetz
EStG§ 114 Entstehung des Anspruchs
Stand: 28.05.2022
Wird zitiert von 4
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- EuGH, 08.06.2000 – C-141/99
- BVerfG, 08.03.2023 – 2 BvR 1045/22Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen den Ausschluss von Rentnern vom Bezug der Energiepreispauschalge gem §§ 112ff EStG - mangelnde Darlegungen zur Subsidiarität (Inanspruchnahme fachgerichtlichen Rechtsschutzes) sowie zur Änderung der Sach- und Rechtslage nach BeschwerdeerhebungZitiert von 1
- EuGH, 14.12.2000 – C-141/99Niederlassungsfreiheit: Beschränkung des Verlustabzugs bei Gesellschaften mit Betriebsstätte in einem anderen Mitgliedstaat KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 25
- EuGH, 15.05.1997 – C-250/95Niederlassungsfreiheit: Voraussetzungen für den Verlustvortrag einer inländischen Zweigniederlassung bei beschränkter Steuerpflicht KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 58
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Der Anspruch auf die Energiepreispauschale entsteht am 1. September 2022.