Gesetze / Finanzgerichtsordnung
FGO§ 44
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FGO/44#abs-1 (1) In den Fällen, in denen ein außergerichtlicher Rechtsbehelf gegeben ist, ist die Klage vorbehaltlich der §§ 45 und 46 nur zulässig, wenn das Vorverfahren über den außergerichtlichen Rechtsbehelf ganz oder zum Teil erfolglos geblieben ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FGO/44#abs-2 (2) Gegenstand der Anfechtungsklage nach einem Vorverfahren ist der ursprüngliche Verwaltungsakt in der Gestalt, die er durch die Entscheidung über den außergerichtlichen Rechtsbehelf gefunden hat.
Wird zitiert von 673 Entscheidungen zu § 44 FGO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BFH, 17.05.1985 – III R 213/82Zitiert von 16
- BFH, 19.01.1989 – V R 98/83Zitiert von 2
- BFH, 18.09.2014 – VI R 80/13(Teil)Einspruchsentscheidung - Erneuter Einspruch innerhalb der Einspruchsfrist - Rechtsschutzgewährende Auslegung - Anforderungen an einen wirksamen Antrag auf "schlichte" ÄnderungZitiert von 17
- BFH, 24.07.1984 – VII R 122/80Finanzgerichtliches Verfahren: Keine Unzulässigkeit der Klage bei Versäumung der Einspruchsfrist; Einbeziehung eines geänderten Haftungsbescheids nach § 68 FGO Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 47
- BFH, 05.07.2016 – VIII B 148/14Rüge der fehlerhaften Auslegung eines Einspruchsschreibens durch das FG als VerfahrensfehlerZitiert von 1
- FG Münster, 23.08.2022 – 15 K 52/19 GZitiert von 1
Zuletzt entschieden
- FG Düsseldorf, 21.08.2026 – 1 K 917/24 KiKeine Aufteilung von Kirchensteuer nach § 268 AO bei konfessionsverschiedener Ehe Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BFH, 30.06.2026 – IX R 2/25Keine eidesstattliche Versicherung von datenschutzrechtlichen Auskünften einer FinanzbehördeZitiert von 2
- FG Köln, 24.06.2026 – 3 K 2419/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 44 FGO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.