Gesetze / Einkommensteuergesetz

EStG

§ 116 Anrechnung auf die Einkommensteuer

Stand: 28.05.2022

SteuerrechtBund3 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EStG/116#abs-1 (1) 1Eine nach § 115 Absatz 1 festgesetzte Energiepreispauschale ist auf die festgesetzte Einkommensteuer anzurechnen. 2Die festgesetzte Energiepreispauschale ist bei der Ermittlung des Unterschiedsbetrages nach § 233a Absatz 3 Satz 1 der Abgabenordnung entsprechend zu berücksichtigen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EStG/116#abs-2 (2) Ergibt sich nach der Anrechnung nach Absatz 1 ein Erstattungsbetrag, so wird dieser dem Anspruchsberechtigten ausgezahlt.

§ 115 § 117