Gesetze / Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
EStDV 1955§ 64 Nachweis von Krankheitskosten und der Voraussetzungen der behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschale
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EStDV%201955/64?asof=2021-01-01#abs-1 (1) Den Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendungen im Krankheitsfall hat der Steuerpflichtige zu erbringen:
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EStDV%201955/64?asof=2021-01-01#abs-2 (2) Die zuständigen Gesundheitsbehörden haben auf Verlangen des Steuerpflichtigen die für steuerliche Zwecke erforderlichen Gesundheitszeugnisse, Gutachten oder Bescheinigungen auszustellen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/EStDV%201955/64?asof=2021-01-01#abs-3 (3) Für den Nachweis der Anspruchsvoraussetzungen zur behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschale sind die Vorschriften des § 65 anzuwenden.
Änderungsverlauf
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01.01.2026 in Kraft
§ 64 neu gefasst durch Artikel 7 des Gesetzes vom 2. Dezember 2024 (BGBl. I Nr. 387)
BGBl. 2024 I Nr. 387
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21.12.2020 Ausfertigung
§ 64 geändert durch Artikel 7 1. 1. 2024 des Gesetzes vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I 3096)
BGBl. 2020 I S. 3096
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09.12.2020 Ausfertigung
§ 64 neu gefasst durch Artikel 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2020 (BGBl. I 2770)
BGBl. 2020 I S. 2770
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01.11.2011 Ausfertigung
§ 64 neu gefasst durch Artikel 2 des Gesetzes vom 1. November 2011 (BGBl. I 2131)
BGBl. 2011 I S. 2131
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