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Artikel 2 · BT-Drs. 19/21985 · S. 19

Zu Artikel 2 (Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung)

Zu Artikel 2 (Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung)
Zu Nummer 1
Inhaltsübersicht zu § 65
Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung, die aus den Änderungen zum Pflege-Pauschbetrag gemäß
§ 33b Absatz 6 EStG resultiert.
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Überschrift zu § 65
Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung, die aus den Änderungen zum Pflege-Pauschbetrag gemäß
§ 33b Absatz 6 EStG resultiert.
Zu Buchstabe b
§ 65 Absatz 1
Es handelt sich um eine Folgeänderung, die aus dem Wegfall der Zusatzvoraussetzungen für Minderbehinderte
gemäß Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb resultiert. Eine Regelung der konkret erforderli-
chen Nachweise in der EStDV wird dadurch ab dem Veranlagungszeitraum 2021 obsolet.
Zu Buchstabe c
§ 65 Absatz 2 Satz 2
Die seit 2017 veraltete Pflegestufe III wird durch die Pflegegrade 4 oder 5 ersetzt und die Verwaltungspraxis
gemäß BMF-Schreiben vom 19. August 2016 (BStBl I Seite 804) gesetzlich verankert. Dies schließt aus fachli-
cher Sicht jedoch nicht aus, dass auch unterhalb der Pflegegrade 4 und 5 die gesetzlichen Voraussetzungen der
„Hilflosigkeit“ grundsätzlich vorliegen können.
Zu Buchstabe d
§ 65 Absatz 2a – neu –
Im Hinblick auf die Änderung beim Pflege-Pauschbetrag nach § 33b Absatz 6 EStG wird der für die Gewährung
des Pflege-Pauschbetrags erforderliche Nachweis des Pflegegrades geregelt. Die Ermächtigungsgrundlage ergibt
sich aus § 33b Absatz 7 EStG. Die Einstufung in einen Pflegegrad hat der Steuerpflichtige durch den entsprechen-
den Bescheid nachzuweisen.
Zu Buchstabe e
§ 65 Absatz 3a Satz 4 Nummer 5
Die seit 2017 veraltete Pflegestufe III wird durch die Pflegegrade 4 oder 5 ersetzt und die Verwaltungspraxis
gemäß BMF-Schreiben vom 19. August 2016 (BStBl I Seite 804) gesetzlich verankert. Dies 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.493 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/21985, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 37.670–40.163 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.16) +D1D2D3 · Prüfwert 7baedee2d74d5484….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP