Gesetze / Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie
KunstUrhG§ 23
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KunstUrhG/23#abs-1 (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1.
Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2.
Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3.
Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4.
Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KunstUrhG/23#abs-2 (2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
Wird zitiert von 585 Entscheidungen zu § 23 KunstUrhG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 24.02.2022 – I ZR 2/21Unterlassungsanspruch einer prominenten Sängerin gegen die Plakatwerbung für eine sog. Tribute-Show: Darstellung einer Person durch eine andere Person als Bildnis der dargestellten Person; auf Bestellung angefertigtes Bildnis; von der Kunstfreiheit gedeckte Werbung für eine Show mit einer der prominenten Sängerin täuschend ähnlich sehenden Darstellerin - Tina TurnerZitiert von 13
- OLG Köln, 22.02.2011 – 15 U 133/10Zitiert von 1
- OLG Köln, 12.04.2018 – 15 U 112/17Zitiert von 8
- BVerfG, 15.12.1999 – 1 BvR 653/96 · Caroline von MonacoZitiert von 45
- OLG Köln, 10.10.2019 – 15 U 39/19Zitiert von 5
- BGH, 21.01.2021 – I ZR 207/19Recht einer prominenten Person am eigenen Bild: Bebilderung eines Presseartikels mit einem von einem breiten Publikum als Symbolbild für eine Kreuzfahrt angesehenen Foto - UrlaubslottoZitiert von 24
Zuletzt entschieden
- BGH, 29.09.2026 – VI ZR 402/24Persönlichkeitsrecht: Kein Anspruch auf Geldentschädigung wegen der Anfertigung und Weitergabe von Bildaufnahmen einer prominenten Person durch einen Pressefotografen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- LG Frankfurt am Main, 16.09.2026 – 2-06 O 234/25Social-Media-Plattform: Unmittelbare Haftung des Betreibers für Fake-Profile bei algorithmischer Steuerung von Nutzerinhalten Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- LG Berlin, 04.08.2026 – 27 O 281/26 eVPresserecht: Darlegungs- und Beweislast des Mediums bei Geltendmachung einer unvollständigen Berichterstattung im Unterlassungsprozess Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 23 KunstUrhG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.