Gesetze / Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung
EGInsOArt 103a Überleitungsvorschrift
Stand: 10.06.2019
Auf Insolvenzverfahren, die vor dem 1. Dezember 2001 eröffnet worden sind, sind die bis dahin geltenden gesetzlichen Vorschriften weiter anzuwenden.
Wird zitiert von 46 Entscheidungen zu Art 103a EGInsO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LG Duisburg, 29.08.2005 – 7 T 199/05
- BGH, 18.07.2013 – IX ZB 11/13Insolvenzverfahren: Entscheidung über die Restschuldbefreiung im AltfallZitiert von 2
- BGH, 01.06.2017 – IX ZB 87/16Restschuldbefreiungsverfahren in Übergangsfällen nach Gesetzesänderung: Rückwirkende Erteilung der Restschuldbefreiung; Beendigung der Laufzeit der Abtretungserklärung in vor dem 1. Dezember 2001 eröffneten InsolvenzverfahrenZitiert von 1
- AG Duisburg, 24.02.2003 – 62 IK 61/00Zitiert von 2
- OLG Celle, 24.01.2002 – 2 W 4/02Zitiert von 1
- BGH, 17.02.2005 – IX ZB 237/04Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- BAG, 27.07.2017 – 6 AZR 801/16Altersteilzeit - Insolvenzgeld - DifferenzvergütungZitiert von 26
- BGH, 26.02.2013 – IX ZB 165/11Restschuldbefreiungsverfahren: Grenzen der Auskunftspflichten eines selbständig tätigen Schuldners in der WohlverhaltensphaseZitiert von 7
- BGH, 07.02.2013 – IX ZB 245/11Vergütungsanspruch des Insolvenzverwalters gegen die Staatskasse bei Verfahrenskostenstundung: Beschränkung auf die MindestvergütungZitiert von 5
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 103a EGInsO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.