Gesetze / Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung
EGInsOArt 103a Überleitungsvorschrift
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 46
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- LG Duisburg, 29.08.2005 – 7 T 199/05
- BGH, 18.07.2013 – IX ZB 11/13Insolvenzverfahren: Entscheidung über die Restschuldbefreiung im AltfallZitiert von 2
- BGH, 01.06.2017 – IX ZB 87/16Restschuldbefreiungsverfahren in Übergangsfällen nach Gesetzesänderung: Rückwirkende Erteilung der Restschuldbefreiung; Beendigung der Laufzeit der Abtretungserklärung in vor dem 1. Dezember 2001 eröffneten InsolvenzverfahrenZitiert von 1
- AG Duisburg, 24.02.2003 – 62 IK 61/00Zitiert von 2
- OLG Celle, 24.01.2002 – 2 W 4/02Zitiert von 1
- BGH, 17.02.2005 – IX ZB 237/04Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- BAG, 27.07.2017 – 6 AZR 801/16Altersteilzeit - Insolvenzgeld - DifferenzvergütungZitiert von 26
- BGH, 26.02.2013 – IX ZB 165/11Restschuldbefreiungsverfahren: Grenzen der Auskunftspflichten eines selbständig tätigen Schuldners in der WohlverhaltensphaseZitiert von 7
- BGH, 07.02.2013 – IX ZB 245/11Vergütungsanspruch des Insolvenzverwalters gegen die Staatskasse bei Verfahrenskostenstundung: Beschränkung auf die MindestvergütungZitiert von 5
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 103a EGInsO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Auf Insolvenzverfahren, die vor dem 1. Dezember 2001 eröffnet worden sind, sind die bis dahin geltenden gesetzlichen Vorschriften weiter anzuwenden.