Gesetze / Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung
EGInsOArt 103b Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2002/47/EG vom 6. Juni 2002 über Finanzsicherheiten und zur Änderung des Hypothekenbankgesetzes und anderer Gesetze
Stand: 10.06.2019
Auf Insolvenzverfahren, die vor dem 9. April 2004 eröffnet worden sind, sind die bis dahin geltenden gesetzlichen Vorschriften weiter anzuwenden.
Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu Art 103b EGInsO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- OLG Brandenburg, 08.02.2012 – 3 U 111/11
- BGH, 14.11.2019 – IX ZR 50/17Insolvenzrechtliche Verwertungsrechte an GarantieansprüchenZitiert von 1
- OLG Düsseldorf, 16.04.2026 – 12 U 32/24
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.