Gesetze / Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung
EGInsOArt 103 Anwendung des bisherigen Rechts
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 55
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 14.12.2000 – IX ZA 22/00
- OLG Hamm, 20.07.2004 – 27 U 172/03Zitiert von 1
- OLG Hamm, 20.07.2004 – 27 U 45/03Zitiert von 2
- OLG Celle, 18.04.2002 – 2 W 15/02Zitiert von 1
- OLG Celle, 18.04.2002 – 2 W 16/02Zitiert von 1
- BGH, 13.11.2008 – IX ZB 42/07Zitiert von 4
Zuletzt entschieden
- LG Duisburg, 16.01.2025 – 6 O 335/21Zitiert von 2
- BGH, 11.04.2024 – IX ZR 148/22Gesamtvollstreckungsverfahren: Ausschluss des Verwalters von einer Prozessführung gegen den Sonderverwalter
- LG Magdeburg, 02.06.2022 – 3 T 53/21
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 103 EGInsO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Auf Konkurs-, Vergleichs- und Gesamtvollstreckungsverfahren, die vor dem 1. Januar 1999 beantragt worden sind, und deren Wirkungen sind weiter die bisherigen gesetzlichen Vorschriften anzuwenden. Gleiches gilt für Anschlußkonkursverfahren, bei denen der dem Verfahren vorausgehende Vergleichsantrag vor dem 1. Januar 1999 gestellt worden ist.