Gesetze / Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
BGBEGArt 17a Ehewohnung
Stand: 10.06.2019
Betretungs-, Näherungs- und Kontaktverbote, die mit einer im Inland belegenen Ehewohnung zusammenhängen, unterliegen den deutschen Sachvorschriften.
Wird zitiert von 8 Entscheidungen zu Art 17a BGBEG →
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Nach Gewicht
- OLG Saarbrücken, 12.07.2010 – 6 UF 42/10Zitiert von 3
- FG Niedersachsen, 04.06.2002 – 6 K 525/98 Ki
- BVerfG, 17.07.2002 – 1 BvF 1/01Verfassungsrechtliche Prüfung: Vereinbarkeit des Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften mit dem Grundgesetz KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 96
- BGH, 20.04.2016 – XII ZB 15/15Eintragung eines im Ausland geborenen Kindes gleichgeschlechtlicher Eltern im Geburtenregister: Anwendbarkeit der für die eingetragene Lebenspartnerschaft geltenden Regeln für eine im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehe; Anerkennung der nach ausländischem Recht bestehenden Eltern-Kind-Zuordnung; Prüfung der Staatsangehörigkeit des Kindes vor der EintragungZitiert von 20
- KG, 21.09.2023 – 16 UF 83/23
- KG, 09.08.2023 – 16 UF 37/23
Zuletzt entschieden
- OLG Frankfurt am Main, 26.06.2017 – 4 WF 2/17Zitiert von 2
- OLG Stuttgart, 16.12.2014 – 17 UF 142/14Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 17a BGBEG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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11.12.2001 Ausfertigung
Art. 17a umnummeriert und neu gefasst durch Artikel 10 des Gesetzes vom 11. Dezember 2001 (BGBl. I 3513)
BGBl. 2001 I S. 3513
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