Gesetze / Erneuerbare-Energien-Gesetz
EEG 2023§ 36e Erlöschen von Zuschlägen für Windenergieanlagen an Land
Stand: 09.02.2024
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EEG%202014/36e#abs-1 (1) Der Zuschlag erlischt bei Geboten für Windenergieanlagen an Land 36 Monate nach der öffentlichen Bekanntgabe des Zuschlags, soweit die Anlagen nicht bis zu diesem Zeitpunkt in Betrieb genommen worden sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EEG%202014/36e#abs-2 (2) Auf Antrag, den der Bieter vor Ablauf der Frist nach Absatz 1 gestellt hat, verlängert die Bundesnetzagentur die Frist, nach der der Zuschlag erlischt, wenn gegen die im bezuschlagten Gebot angegebene Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz nach der Abgabe des Gebots ein Rechtsbehelf Dritter eingelegt worden ist.Die Verlängerung soll höchstens für die Dauer der Gültigkeit der Genehmigung ausgesprochen werden, wobei der Verlängerungszeitraum unbeschadet einer Verlängerung nach Absatz 3 eine Dauer von insgesamt 18 Monaten nicht überschreiten darf.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/EEG%202014/36e#abs-3 (3) Auf Antrag, den der Bieter vor Ablauf der Frist nach Absatz 1 gestellt hat, verlängert die Bundesnetzagentur die Frist, nach der der Zuschlag erlischt, wenn über das Vermögen des Herstellers des Generators oder eines sonstigen wesentlichen Bestandteils der Windenergieanlagen das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Die Verlängerung soll höchstens für die Dauer der Gültigkeit der Genehmigung ausgesprochen werden, wobei der Verlängerungszeitraum unbeschadet einer Verlängerung nach Absatz 2 eine Dauer von insgesamt 18 Monaten nicht überschreiten darf.
Wird zitiert von 14 Entscheidungen zu § 36e EEG 2023 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Düsseldorf, 11.12.2024 – 3 Kart 462/24
- OLG Düsseldorf, 27.04.2022 – 3 Kart 87/21Zitiert von 8
- BGH, 30.06.2026 – EnVR 2/25 · Verspätungspönalen
- BGH, 30.06.2026 – EnVR 4/25Erneuerbare-Energien-Gesetz: Realisierungsfristen und Verspätungspönalen bei der Zuschlagsverlängerung für Windenergieanlagen an Land Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 30.06.2026 – EnVR 3/25Erneuerbare-Energien-Gesetz: Keine analoge Anwendung des § 100 Abs. 3 EEG 2021 auf § 55 Abs. 5a EEG 2021 zur Erstreckung von Fristverlängerungen auf Altanlagen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 29.09.2020 – 8 B 1576/19Zitiert von 14
Zuletzt entschieden
- OLG Brandenburg, 16.06.2026 – 6 U 54/26
- OLG Düsseldorf, 29.05.2024 – 3 Kart 237/23Zitiert von 3
- OLG Düsseldorf, 17.01.2024 – 3 Kart 2/23Zitiert von 4
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 36e EEG 2023 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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05.02.2024 Ausfertigung
§ 36e geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. Februar 2024 (BGBl. I Nr. 33)
BGBl. 2024 I Nr. 33
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21.12.2020 Ausfertigung
§ 36e Abs. 1 Satz 2 aufgehoben durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I 3138)
BGBl. 2020 I S. 3138
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22.12.2016 Ausfertigung
§ 36e geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Dezember 2016 (BGBl. I 3106)
BGBl. 2016 I S. 3106
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