Gesetze / Landesrecht Bayern / DVBayEFG · GVBl. S. 248, BayRS 2230-2-3-2-WK

Verordnung zur Durchführung des Bayerischen Eliteförderungsgesetzes

17 Normen · Ausgangsfassung vom 30.06.2005 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Koordinierung und Durchführung der Förderung
  3. § 2 Evaluierung der Förderung
  4. § 3 Anrechnungsregelungen, Geldleistungen
  5. § 4 Mitwirkungspflichten
  6. § 5 Auswahl von Schulabsolventen und Schulabsolventinnen
  7. § 6 Auswahl von Studierenden
  8. § 7 Aufnahme zur Förderung auf Probe/Endgültige Aufnahme
  9. § 8 Altersgrenze, Dauer der Förderung
  10. § 9 Leistungen für ein Auslandssemester
  11. § 10 Leistungen für bildungsbezogene Aktivitäten
  12. § 11 Vorschlagswesen, Vorauswahl
  13. § 12 Auswahl
  14. § 13 Dauer der Förderung
  15. § 14 Stipendien, sonstige finanzielle Leistungen
  16. § 15 Berichterstattung
  17. § 16 Zuständigkeit der Universitäten
  18. § 17 Inkrafttreten, Übergangsregelung, Außerkrafttreten
  19. Schlussformel

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    19.05.2021 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. Mai 2021 (GVBl. S. 308)

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.