Gesetze / Landesrecht Bayern / DVBayEFG · GVBl. S. 248, BayRS 2230-2-3-2-WK
Verordnung zur Durchführung des Bayerischen Eliteförderungsgesetzes
17 Normen · Ausgangsfassung vom 30.06.2005 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Koordinierung und Durchführung der Förderung
- § 2 Evaluierung der Förderung
- § 3 Anrechnungsregelungen, Geldleistungen
- § 4 Mitwirkungspflichten
- § 5 Auswahl von Schulabsolventen und Schulabsolventinnen
- § 6 Auswahl von Studierenden
- § 7 Aufnahme zur Förderung auf Probe/Endgültige Aufnahme
- § 8 Altersgrenze, Dauer der Förderung
- § 9 Leistungen für ein Auslandssemester
- § 10 Leistungen für bildungsbezogene Aktivitäten
- § 11 Vorschlagswesen, Vorauswahl
- § 12 Auswahl
- § 13 Dauer der Förderung
- § 14 Stipendien, sonstige finanzielle Leistungen
- § 15 Berichterstattung
- § 16 Zuständigkeit der Universitäten
- § 17 Inkrafttreten, Übergangsregelung, Außerkrafttreten
- Schlussformel
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
19.05.2021 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. Mai 2021 (GVBl. S. 308)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.