Gesetze / Deutsches Richtergesetz
DRiG§ 73 Aufgaben des Richterrats
Stand: 01.08.2021
Der Richterrat hat mindestens folgende Aufgaben:
Wird zitiert von 6 Entscheidungen zu § 73 DRiG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- VG Düsseldorf, 30.03.2007 – 13 K 3238/06Zitiert von 1
- VG Karlsruhe, 20.10.2023 – PB 15 K 2748/22Zitiert von 1
- OVG Rheinland-Pfalz, 25.06.2021 – 10 A 11399/20
- BVerfG, 16.12.1975 – 2 BvL 7/74Keine Übertragung der für allgemeine politische Wahlen geltenden Grundsätze auf die Wahlen zu den richterlichen Vertretungen und Präsidialräten (Niedersachsen)Zitiert von 13
- BVerwG, 16.12.2021 – 5 B 29.21Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde mangels hinreichender Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.08.2024 – OVG 4 B 4/23Zitiert von 2
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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25.06.2021 Ausfertigung
§ 73 geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I 2099)
BGBl. 2021 I S. 2099
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.