Gesetze / Deutsches Richtergesetz
DRiG§ 72 Bildung des Richterrats
Stand: 01.08.2021
In den Ländern sind Richterräte zu bilden. Ihre Mitglieder werden durch die Richter unmittelbar und geheim aus ihrer Mitte gewählt.
Wird zitiert von 5 Entscheidungen zu § 72 DRiG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BVerfG, 08.07.1992 – 2 BvL 27/91Keine Zuständigkeit des Richterdienstgerichts des Freistaates Sachsen zur Überprüfung der Entscheidungen der Richterwahlausschüsse über die Übernahme von Richtern der ehemaligen DDRZitiert von 3
- OVG Rheinland-Pfalz, 25.06.2021 – 10 A 11399/20
- BGH, 16.03.2005 – RiZ (R) 1/04
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.03.2020 – OVG 4 L 1/20Zitiert von 4
- VG Bremen, 03.03.2016 – 7 V 483/16
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.