Gesetze / Buchpreisbindungsgesetz
BuchPrG§ 7 Ausnahmen
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BuchPrG/7#abs-1 (1) § 3 gilt nicht beim Verkauf von Büchern
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BuchPrG/7#abs-2 (2) Beim Verkauf von Büchern können wissenschaftlichen Bibliotheken, die jedem auf ihrem Gebiet wissenschaftlich Arbeitenden zugänglich sind, bis zu 5 Prozent, jedermann zugänglichen kommunalen Büchereien, Landesbüchereien und Schülerbüchereien sowie konfessionellen Büchereien und Truppenbüchereien der Bundeswehr und der Bundespolizei bis zu 10 Prozent Nachlass gewährt werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BuchPrG/7#abs-3 (3) Bei Sammelbestellungen von Büchern für den Schulunterricht, die zu Eigentum der öffentlichen Hand, eines Beliehenen oder allgemein bildender Privatschulen, die den Status staatlicher Ersatzschulen besitzen, angeschafft werden, gewähren die Verkäufer folgende Nachlässe:
| 1. | bei einem Auftrag im Gesamtwert bis zu 25.000 Euro für Titel mit | |
| mehr als 10 Stück | 8 Prozent Nachlass, | |
| mehr als 25 Stück | 10 Prozent Nachlass, | |
| mehr als 100 Stück | 12 Prozent Nachlass, | |
| mehr als 500 Stück | 13 Prozent Nachlass, | |
| 2. | bei einem Auftrag im Gesamtwert von mehr als | |
| 25.000 Euro | 13 Prozent Nachlass, | |
| 38.000 Euro | 14 Prozent Nachlass, | |
| 50.000 Euro | 15 Prozent Nachlass. | |
Soweit Schulbücher von den Schulen im Rahmen eigener Budgets angeschafft werden, ist stattdessen ein genereller Nachlass von 12 Prozent für alle Sammelbestellungen zu gewähren.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BuchPrG/7#abs-4 (4) Der Letztverkäufer verletzt seine Pflicht nach § 3 nicht, wenn er anlässlich des Verkaufs eines Buches
Wird zitiert von 12 Entscheidungen zu § 7 BuchPrG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Rostock, 01.09.2022 – 17 Verg 2/22Zitiert von 1
- KG, 02.06.2015 – 5 U 108/14
- LG Bielefeld, 21.12.2011 – 10 O 106/11
- BGH, 21.07.2016 – I ZR 127/15Verstoß gegen die Buchpreisbindung: Provisionszahlungen eines Online-Buchhändlers an den Förderverein einer Schule; Gewährung eines wirtschaftlichen Vorteils für den Buchkäufer als Umgehung der Buchpreisbindung; Näheverhältnis zwischen Käufer und Provisionsempfänger - FördervereinZitiert von 7
- OVG Niedersachsen, 01.12.2016 – 2 LC 260/15Zitiert von 1
- OLG Düsseldorf, 26.07.2005 – VII-Verg 71/04
Zuletzt entschieden
- LG Wiesbaden, 29.12.2021 – 11 O 790/20Zitiert von 1
- LG Bonn, 25.11.2020 – 1 O 128/20
- BGH, 23.07.2015 – I ZR 83/14Wettbewerbsverstoß: Verstoß eines Internet-Versandhändlers gegen die Buchpreisbindung - Gutscheinaktion beim BuchankaufZitiert von 8
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 7 BuchPrG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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14.07.2006 Ausfertigung
§ 7 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Juli 2006 (BGBl. I 1530)
BGBl. 2006 I S. 1530
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21.06.2005 Ausfertigung
§ 7 geändert durch Artikel 32 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I 1818)
BGBl. 2005 I S. 1818
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.