Gesetze / Buchpreisbindungsgesetz
BuchPrG§ 1 Zweck des Gesetzes
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 10
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OLG Frankfurt am Main, 14.03.2023 – 11 U 20/22
- LG Wiesbaden, 29.12.2021 – 11 O 790/20Zitiert von 1
- BGH, 29.03.2018 – I ZR 34/17Wettbewerbsverstoß: Tarifpflicht im Taxiverkehr als Marktverhaltensregelung; Beteiligung eines Taxiunternehmens an Werbeaktionen des Betreibers einer Taxi-Bestell-App; Vermittlungsprovision als Umgehung der Tarifpflicht - Bonusaktion für Taxi AppZitiert von 4
- BGH, 21.07.2016 – I ZR 127/15Verstoß gegen die Buchpreisbindung: Provisionszahlungen eines Online-Buchhändlers an den Förderverein einer Schule; Gewährung eines wirtschaftlichen Vorteils für den Buchkäufer als Umgehung der Buchpreisbindung; Näheverhältnis zwischen Käufer und Provisionsempfänger - FördervereinZitiert von 7
- BGH, 23.07.2015 – I ZR 83/14Wettbewerbsverstoß: Verstoß eines Internet-Versandhändlers gegen die Buchpreisbindung - Gutscheinaktion beim BuchankaufZitiert von 8
- OLG Frankfurt am Main, 24.11.2023 – 11 U 150/22
Zuletzt entschieden
- OLG Rostock, 01.09.2022 – 17 Verg 2/22Zitiert von 1
- KG, 02.06.2015 – 5 U 108/14
- OLG Frankfurt am Main, 28.01.2014 – 11 U 93/13Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1 BuchPrG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Das Gesetz dient dem Schutz des Kulturgutes Buch. Die Festsetzung verbindlicher Preise beim Verkauf an Letztabnehmer sichert den Erhalt eines breiten Buchangebots. Das Gesetz gewährleistet zugleich, dass dieses Angebot für eine breite Öffentlichkeit zugänglich ist, indem es die Existenz einer großen Zahl von Verkaufsstellen fördert.