Gesetze / Buchpreisbindungsgesetz
BuchPrG§ 5 Preisfestsetzung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BuchPrG/5#abs-1 (1) Wer Bücher für den Verkauf an Letztabnehmer in Deutschland verlegt oder importiert, ist verpflichtet, einen Preis einschließlich Umsatzsteuer (Endpreis) für die Ausgabe eines Buches für den Verkauf an Letztabnehmer in Deutschland festzusetzen und in geeigneter Weise zu veröffentlichen. Entsprechendes gilt für Änderungen des Endpreises.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BuchPrG/5#abs-2 (2) Wer Bücher importiert, darf zur Festsetzung des Endpreises den vom Verleger des Verlagsstaates für Deutschland empfohlenen Letztabnehmerpreis einschließlich der in Deutschland jeweils geltenden Mehrwertsteuer nicht unterschreiten. Hat der Verleger keinen Preis für Deutschland empfohlen, so darf der Importeur zur Festsetzung des Endpreises den für den Verlagsstaat festgesetzten oder empfohlenen Nettopreis des Verlegers für Endabnehmer zuzüglich der in Deutschland jeweils geltenden Mehrwertsteuer nicht unterschreiten.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BuchPrG/5#abs-3 (3) Wer als Importeur Bücher in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zu einem von den üblichen Einkaufspreisen im Einkaufsstaat abweichenden niedrigeren Einkaufspreis kauft, kann den gemäß Absatz 2 festzulegenden Endpreis in dem Verhältnis herabsetzen, wie es dem Verhältnis des erzielten Handelsvorteils zu den üblichen Einkaufspreisen im Einkaufsstaat entspricht; dabei gelten branchentypische Mengennachlässe und entsprechende Verkaufskonditionen als Bestandteile der üblichen Einkaufspreise.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BuchPrG/5#abs-4 (4) Verleger oder Importeure können folgende Endpreise festsetzen:
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/BuchPrG/5#abs-5 (5) Die Festsetzung unterschiedlicher Endpreise für einen bestimmten Titel durch einen Verleger oder Importeur oder deren Lizenznehmer ist zulässig, wenn dies sachlich gerechtfertigt ist.
Wird zitiert von 8 Entscheidungen zu § 5 BuchPrG →
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Nach Gewicht
- OLG Frankfurt am Main, 24.11.2023 – 11 U 150/22
- OLG Frankfurt am Main, 28.01.2014 – 11 U 93/13Zitiert von 1
- LG Wiesbaden, 29.12.2021 – 11 O 790/20Zitiert von 1
- OLG Frankfurt am Main, 04.09.2012 – 11 U 25/12Zitiert von 1
- BGH, 21.07.2016 – I ZR 127/15Verstoß gegen die Buchpreisbindung: Provisionszahlungen eines Online-Buchhändlers an den Förderverein einer Schule; Gewährung eines wirtschaftlichen Vorteils für den Buchkäufer als Umgehung der Buchpreisbindung; Näheverhältnis zwischen Käufer und Provisionsempfänger - FördervereinZitiert von 7
- BGH, 23.07.2015 – I ZR 83/14Wettbewerbsverstoß: Verstoß eines Internet-Versandhändlers gegen die Buchpreisbindung - Gutscheinaktion beim BuchankaufZitiert von 8
Zuletzt entschieden
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