Gesetze / Buchpreisbindungsgesetz

BuchPrG

§ 3 Preisbindung

Stand: 10.06.2019

Bund16 Entscheidungen

Wer gewerbs- oder geschäftsmäßig Bücher an Letztabnehmer in Deutschland verkauft, muss den nach § 5 festgesetzten Preis einhalten. Dies gilt nicht für den Verkauf gebrauchter Bücher.

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