Gesetze / Buchpreisbindungsgesetz
BuchPrG§ 3 Preisbindung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 15
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 23.07.2015 – I ZR 83/14Wettbewerbsverstoß: Verstoß eines Internet-Versandhändlers gegen die Buchpreisbindung - Gutscheinaktion beim BuchankaufZitiert von 8
- OLG Frankfurt am Main, 24.11.2023 – 11 U 150/22
- LG Wiesbaden, 29.12.2021 – 11 O 790/20Zitiert von 1
- OLG Frankfurt am Main, 28.01.2014 – 11 U 93/13Zitiert von 1
- OLG Frankfurt am Main, 14.03.2023 – 11 U 20/22
- OLG Frankfurt am Main, 04.09.2012 – 11 U 25/12Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- LG Frankfurt am Main, 21.03.2025 – 3-10 O 77/24
- LG Wiesbaden, 22.04.2020 – 11 O 79/20Zitiert von 3
- BGH, 21.07.2016 – I ZR 127/15Verstoß gegen die Buchpreisbindung: Provisionszahlungen eines Online-Buchhändlers an den Förderverein einer Schule; Gewährung eines wirtschaftlichen Vorteils für den Buchkäufer als Umgehung der Buchpreisbindung; Näheverhältnis zwischen Käufer und Provisionsempfänger - FördervereinZitiert von 7
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 BuchPrG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Wer gewerbs- oder geschäftsmäßig Bücher an Letztabnehmer in Deutschland verkauft, muss den nach § 5 festgesetzten Preis einhalten. Dies gilt nicht für den Verkauf gebrauchter Bücher.