Gesetze / Buchpreisbindungsgesetz

BuchPrG

§ 3 Preisbindung

Stand: 10.06.2019

Bund15 Entscheidungen

Wer gewerbs- oder geschäftsmäßig Bücher an Letztabnehmer in Deutschland verkauft, muss den nach § 5 festgesetzten Preis einhalten. Dies gilt nicht für den Verkauf gebrauchter Bücher.

§ 2 § 4