Gesetze / Bewertungsgesetz BewG § 52 Sonderkulturen SteuerrechtBund Außer Kraft — § 52 ist seit 01.01.2025 nicht mehr im BewG enthalten. Angezeigt wird die letzte bekannte Fassung, Stand 10.06.2019. Hopfen, Spargel und andere Sonderkulturen sind als landwirtschaftliche Nutzungsteile (§ 37 Abs. 1) zu bewerten.