§ 199 Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BewG/199#abs-1 (1) Ist der gemeine Wert von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft nach § 11 Abs. 2 Satz 2 unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten der Kapitalgesellschaft zu ermitteln, kann das vereinfachte Ertragswertverfahren (§ 200) angewendet werden, wenn dieses nicht zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen führt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BewG/199#abs-2 (2) Ist der gemeine Wert des Betriebsvermögens oder eines Anteils am Betriebsvermögen nach § 109 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit § 11 Abs. 2 Satz 2 unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten des Gewerbebetriebs oder der Gesellschaft zu ermitteln, kann das vereinfachte Ertragswertverfahren (§ 200) angewendet werden, wenn dieses nicht zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen führt.
Wird zitiert von 39 Entscheidungen zu § 199 BewG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BFH, 02.12.2020 – II R 5/19Sachaufklärungspflicht des FG bei Ermittlung des Anteilswerts einer nicht börsennotierten KapitalgesellschaftZitiert von 11
- FG Münster, 24.05.2023 – 3 K 383/21 FZitiert von 2
- BFH, 25.03.2026 – II R 17/23Hinzurechnung im vereinfachten Ertragswertverfahren
- FG Düsseldorf, 03.04.2019 – 4 K 2524/16 FZitiert von 2
- FG Hessen, 25.08.2025 – 4 K 221/22
- FG Rheinland-Pfalz, 07.12.2023 – 4 K 2006/20
Zuletzt entschieden
- BFH, 06.05.2026 – II R 2/24Berücksichtigung außergewöhnlicher Aufwendungen bei der Bewertung von Anteilen im vereinfachten Ertragswertverfahren
- FG Berlin-Brandenburg, 17.09.2025 – 17 K 17110/23
- FG Münster, 26.03.2025 – 7 K 3210/17 EZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 199 BewG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.