§ 4 Ablehnung der Beurkundung
Stand: 01.08.2022
Der Notar soll die Beurkundung ablehnen, wenn sie mit seinen Amtspflichten nicht vereinbar wäre, insbesondere wenn seine Mitwirkung bei Handlungen verlangt wird, mit denen erkennbar unerlaubte oder unredliche Zwecke verfolgt werden.
Wird zitiert von 45 Entscheidungen zu § 4 BeurkG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 20.07.2020 – NotSt (Brfg) 2/20Grundstücksverkauf: Umgehung der Genehmigungsbedürftigkeit bei planmäßiger Stückelung der Grundstücke; Amtspflichtverletzung des Notars bei Mitwirkung an derartigem Umgehungsgeschäft
- OLG Brandenburg, 19.03.2015 – 5 U 41/14Zitiert von 1
- BGH, 09.06.2022 – III ZR 24/21Notarielle Amtspflichtverletzung: Reichweite der Rechtskraft eines die Amtshaftungsklage wegen einer anderweitigen Ersatzmöglichkeit als derzeit unbegründet abweisenden Urteils; sekundäre Darlegungslast des Nachlassverwalters des verstorbenen Notars; Ersatzfähigkeit der Kosten des gegen vorrangig haftende Personen geführten RechtsstreitsZitiert von 27
- BGH, 05.12.2019 – III ZR 112/18Amtspflichtverletzung des Notars: Mitwirkung an aufeinanderfolgenden Grundstückskaufverträgen mit großer Differenz zwischen Ankaufs- und Weiterverkaufspreis durch Beurkundung und Abwicklung; Erklärbarkeit des PreisunterschiedsZitiert von 3
- BGH, 19.09.2019 – V ZB 119/18Amtspflichten des Notars im Rahmen der Vollziehung beurkundeter Willenserklärungen: Prüfung der Vertretungsmacht; eingeschränkter Prüfungsmaßstab hinsichtlich der materiell-rechtlichen Wirksamkeit einer Vollmacht; Bestreiten der Wirksamkeit der zu vollziehenden Erklärung durch einen Beteiligten; Ankündigung des beabsichtigten Vollzugs in einem VorbescheidZitiert von 14
- BGH, 08.04.2019 – NotSt (Brfg) 5/18Amtspflichtverletzung eines Notars bei Beurkundung von sog. Firmenbestattungen
Zuletzt entschieden
- VGH Bayern, 13.04.2026 – 8 ZB 25.2400
- LG Nürnberg-Fürth, 30.09.2025 – 12 T 4062/25
- BGH, 08.05.2025 – III ZR 398/23Umfang des von einem Notar übernommenen selbständigen BetreuungsauftragsZitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 4 BeurkG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.