§ 5 Urkundensprache
Stand: 01.08.2022
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BeurkG/5#abs-1 (1) Urkunden werden in deutscher Sprache errichtet.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BeurkG/5#abs-2 (2) Der Notar kann auf Verlangen Urkunden auch in einer anderen Sprache errichten. Er soll dem Verlangen nur entsprechen, wenn er der fremden Sprache hinreichend kundig ist.
Wird zitiert von 5 Entscheidungen zu § 5 BeurkG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BGH, 20.03.2019 – XII ZB 310/18Scheidungsfolgenvereinbarung durch Urkunde mit zwei gleichwertigen SprachfassungenZitiert von 7
- KG, 05.05.2020 – 1 W 165/19Zitiert von 1
- OLG Frankfurt am Main, 01.02.2016 – 5 UF 286/15
- OLG Hamm, 17.04.2012 – I-15 W 110/12
- VG Potsdam, 27.12.2011 – VG 6 L 811/11.A
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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18.12.2018 Ausfertigung
§ 5 geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (BGBl. I 2639)
BGBl. 2018 I S. 2639
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.