Gesetze / Betriebsverfassungsgesetz
BetrVG§ 130 Öffentlicher Dienst
Stand: 10.06.2019
Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Verwaltungen und Betriebe des Bundes, der Länder, der Gemeinden und sonstiger Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.
Wird zitiert von 35 Entscheidungen zu § 130 BetrVG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BAG, 26.08.2020 – 7 ABR 24/18Konzernbetriebsrat - Kreis als Konzernspitze - öffentlich-privatrechtlicher MischkonzernZitiert von 5
- BAG, 27.10.2010 – 7 ABR 85/09Errichtung eines Konzernbetriebsrat in einem öffentlich-privatrechtlichen Mischkonzern mit öffentlich-rechtlich organisierter KonzernspitzeZitiert von 16
- LAG Hamm, 04.05.2018 – 13 TaBV 76/16Zitiert von 1
- LAG Düsseldorf, 04.07.2000 – 5 TaBV 29/00
- ArbG Karlsruhe, 17.01.2006 – 1 Ca 297/05
- LAG Hamm, 31.10.2023 – 7 TaBV 59/23Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- BAG, 07.05.2026 – 2 AZR 191/25 · Wartezeitkündigung - Vorfeldinitiator
- VG Karlsruhe, 24.10.2023 – 8 K 4437/22Zitiert von 1
- ArbG Mönchengladbach, 09.06.2021 – 5 BV 28/20
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 130 BetrVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.